INJEKTIONEN
Injektionen in Gelenke, Sehnen und Muskeln gehören zum Behandlungsangebot eines jeden Orthopäden. Zur Schmerztherapie bei Wirbelsäulenerkrankungen wie Bandscheibenvorfällen oder Wirbelkanalengen (Spinalkanalstenose) führen wir in unserer Praxis Nervenwurzelblockaden und epidurale Injektionen durch.
Als Patient werden Sie vorher über das Behandlungsverfahren und etwaige Risiken, aber auch über die Wahl des Medikamentes und seine Darreichungsform aufgeklärt.
Zu den wichtigsten Medikamenten, die am Bewegungsapparat zur Injektionstherapie eingesetzt werden, zählen:
- Kortisonpräparate (Kortikosteroide)
- örtliche Betäubungsmittel (Lokalanästhetika)
- Bausteine der Gelenkflüssigkeit (z.B. Hyaluronsäurepräparate)
Hyaluronsäure
Hyaluronsäure ist ein natürlicher Bestandteil der körpereigenen Gelenkschmiere. Die Konzentration der Hyaluronsäure in der Gelenkflüssigkeit ist beim flächigen Knorpelabrieb, der sog. Arthrose, i.d.R. vermindert. Durch die äußere Zufuhr, z.B. durch Injektion in das betroffene Gelenk (= intraartikuläre Injektion), kann die Hyaluronsäurekonzentration wieder erhöht werden. Die Studienlage zum therapeutischen Effekt ist inzwischen eindeutig: Hyaluronsäure intraartikulär führt nachweislich u.a. zu einer Schmerzlinderung, besseren Beweglichkeit und geringerem Schmerzmittelbedarf.
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) sehen die intraartikuläre Injektion von Hyaluronsäure daher als wichtigen Bestandteil der konservativen (d.h. der nicht-operativen) Arthrosetherapie.
Für den Kniegelenksverschleiß ist die Hyaluronsäure-Injektion in die aktuelle Leitlinie der medizinischen Fachgesellschaften als medikamentöse Behandlungsform aufgenommen worden.
Das in unserer Praxis verwendete Präparat wird fermentativ hergestellt, ist steril, enthält keine tierischen Proteine (wie Hühnereiweiß o.ä.) und entspricht zu 100% der Struktur der menschlichen Hyaluronsäure.
Noch ist diese Therapiemaßnahme eine individuelle Gesundheitsleistung (sog. IGEL-Leistung) bzw. Selbstzahlerleistung und wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht bezahlt.