Zweitmeinung vor planbaren Operationen
Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit des operativen Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.
Für die Orthopädie und Unfallchirurgie gilt dies aktuell für folgende Operationen:
- Implantation einer Knieendoprothese
- Implantation einer Hüftendoprothese
- Eingriffe an der Wirbelsäule
- Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
Die Indikation zur Operation kann grundsätzlich jeder Facharzt – als sog. „Erstmeiner“ - stellen. In unseren Sprechstunden erläutern wir Ihnen gern den Anspruch auf bzw. die Sinnhaftigkeit einer Zweitmeinung vor einem der oben genannten Eingriffe. Zusätzlich stellen wir Ihnen die notwendigen Befundberichte und die patientenbezogene Bildgebung auf Anfrage zur Verfügung.
Um als Arzt selbst eine Zweitmeinung abgeben zu dürfen, benötigt man eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Auf der Homepage der KV Nordrhein ist unter „Infos für Patienten“ eine Liste aller anerkannten „Zweitmeiner“ hinterlegt. Klicken Sie bitte hier.
In unserer Praxis hat Dr. Roland Gruhn die KV-Genehmigung, eine Zweitmeinung vor Implantationen einer Knieprothese sowie vor Gelenkspiegelungen an der Schulter abzugeben. Sprechen Sie bei Bedarf gern unser Praxisteam für eine Terminvereinbarung an.
Weitere Informationen zum Zweitmeinungsverfahren vor planbaren Operationen stellt auch die Verbraucherzentrale zur Verfügung, bitte hier klicken.