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Zweitmeinung vor planbaren Operationen

Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit des operativen Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.
 
Für die Orthopädie und Unfallchirurgie gilt dies aktuell für folgende Operationen:


•    Implantation einer Knieendoprothese
•    Implantation einer Hüftendoprothese
•    Eingriffe an der Wirbelsäule
•    Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)


Die Indikation zur Operation kann grundsätzlich jeder Facharzt – als sog. „Erstmeiner“ - stellen. In unseren Sprechstunden erläutern wir Ihnen gern den Anspruch auf bzw. die Sinnhaftigkeit einer Zweitmeinung vor einem der oben genannten Eingriffe. Zusätzlich stellen wir Ihnen die notwendigen Befundberichte und die patientenbezogene Bildgebung auf Anfrage zur Verfügung.
 
Um als Arzt selbst eine Zweitmeinung abgeben zu dürfen, benötigt man eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet auf ihrer Serviceseite 116117.de nähere Informationen, u.a. eine Übersicht zu geeigneten ärztlichen Zweitmeinern. Hierzu klicken Sie bitte hier
 
In unserer Praxis hat Dr. Roland Gruhn die KV-Genehmigung, eine Zweitmeinung vor Implantationen einer Hüft- oder Knieprothese sowie vor Gelenkspiegelungen an der Schulter abzugeben. Als ehemaliger Hauptoperateur im Endoprothesenzentrum des St. Willibrord-Spitals Emmerich, ausgebildeter Arthroskopeur (Spezialisierung Schulter und Knie) sowie zertifizierter Schulterchirurg ist Dr. Gruhn sehr gut mit der Indikationsstellung zu den genannten operativen Eingriffen vertraut. Er wird Ihnen auch unabhängig und neutral die Chancen und Grenzen der OP-Verfahren sowie deren Risiken klar vermitteln. Sprechen Sie bei Bedarf gern unser Praxisteam für eine Terminvereinbarung an.
 
Weitere Informationen zum Zweitmeinungsverfahren vor planbaren Operationen stellt auch die Verbraucherzentrale zur Verfügung, bitte hier klicken.

Dr. Gruhn | Dr. Behn
Moritz-von-Nassau-Strasse 19
46446 Emmerich am Rhein

Telefon:+49 2822 79 14 91
Fax:+49 2822 79 14 92