FAQs

Hier bleibt keine Frage offen

FAQs | Orthopädiepraxis Emmerich am Rhein

Sie haben Fragen zu Ihrem Termin, zur Behandlung oder zum Ablauf in unserer Praxis? In unseren FAQs finden Sie kompakte Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ob gesetzlich oder privat versichert, ob Erstbesuch oder Folgebehandlung – hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Und falls doch etwas offenbleibt: Unser Praxisteam ist gerne persönlich für Sie da.

FAQs Häufige Fragen:

Wie oft Physiotherapie verschrieben werden darf, ist streng reguliert und an die Heilmittelrichtlinie gebunden. Die Heilmittelverordnung definiert, welche Behandlungen für welche Diagnosen und in welcher Anzahl verordnet werden können. In unserer Praxis sind bei passender Diagnose häufig 3 x 6 Behandlungen möglich.

Eine offene Sprechstunde ist ein Zeitraum, in dem Hilfesuchende ohne vorherige Terminvereinbarung in die Praxis kommen können. Eine Terminbuchung ist lt. Gesetzesvorgabe hier nicht möglich.

Leider ist das Telefonaufkommen sehr hoch in unserer Praxis. Sehr viele Menschen rufen für einen Rat, für weitergehende Fragen etc. an. Dies kostet natürlich Zeit und wir arbeiten mit Hochdruck daran, dieses Problem in der Zukunft zu verbessern.

Wir geben für bestimmte Krankheitsbilder Sprechstundentermine für die Online-Buchung frei. Sollten Sie dort keinen freien Termin finden, sind diese derzeit leider schon vergeben. Hier ist unsere Empfehlung: Von Zeit zu Zeit immer wieder nach freien Kapazitäten schauen, da abgesagte Termine automatisch wieder freigegeben werden.

Eine Überweisung ist nur im aktuellen Quartal gültig.

Eine Einweisung ins Krankenhaus ist i.d.R. nur wenige Tage gültig.

Haben Sie bereits Ihre Versichertenkarte in diesem Quartal einlesen lassen? Falls nicht, ist eine Übermittlung per Telematikinfrastruktur nicht möglich. Handelt es sich um ein Hilfsmittel, wie Schuheinlagen, Pen-Nadeln oder Orthesen? Oder fällt die Rezeptbestellung unter das Betäubungsmittelgesetz? Oder ist es eine Verordnung für Physiotherapie o.ä.? In diesen Fällen bitten wir Sie, Ihre Bestellung am nächsten Werktag bei uns in der Praxis abzuholen

Für die Blutwerte, die wir zur Diagnostik benötigen, brauchen Sie i.d.R. nicht nüchtern zu kommen.

Eine Untersuchung und Beratung als Selbstzahler wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet und liegt in der Regel im zweistelligen Bereich.